Geld & Recht
Karlsruhe, 04.10.2009
Zwei fremde Eichen am Rande des eigenen Gartens reichen nicht, um sich die durch deren Blätter und Eicheln im wahrsten Sinne des Wortes anfallende Mehrarbeit vom Besitzer der Bäume auf dem Nachbargrundstück als "Laubrente" versüßen zu lassen. Damit hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 6 U 184/07) die Forderung einer Siedlerin zurückgewiesen, die für den zusätzlichen Aufwand bei der Pflege ihres Garten wegen derartiger zwei Eichenbäume eine jährliche Entschädigung in Höhe von 3.994 Euro verlangte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine solche "Laubrente" zwar vor, wenn der betroffene Grundstücksbesitzer keine juristische Möglichkeit hat, zumindest theoretisch die Beseitigung der nachbarlichen Bäume zu verlangen. Das kann zutreffen, wenn der entsprechende Anspruch verjährt ist oder die Bäume unter Umweltschutz stehen. Dann müssen die vom fremden Besitz ausgehenden und prinzipiell nicht zu verhindernden Nachteile vom nachbarlichen Eigentümer finanziell kompensiert werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich tatsächlich um zwei sehr alte und hohe Eichen, deren Kronen aus dem unmittelbar anschließenden Wald auf das Grundstück der klagenden Reihenhausbesitzerin hinüberreichen. Allerdings hatte ein vom Gericht bestellter Gutachter festgestellt, dass die fremden Eichen zusätzlich nur ein Achtel des gesamten Pflegeaufwands des Gartens der Frau verursachen. "Das war den Richtern dann doch zu wenig für die geforderte 'Laubrente', die laut Bundesgerichtshof nur dann zu zahlen ist, wenn sie klar das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigt", erklärt Rechtsanwalt Peter Muth (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Zumal die Eichen schon vorhanden waren und recht ansehnliche Ausmaße hatten, als die Klägerin das Grundstück also im Wissen um den zusätzlichen Aufwand bei der Pflege ihres Gartens erwarb.
Dr. Dietrich Pätzold , Meinestadt24 Ltd & CO K.G. Artikel-ID: 168812, bereits 27084x gelesen. » Kommentar schreiben |