Geld & Recht
Weimar, 20.01.2010
Kein Unfall, sondern Vorsatz: Weil der Pächter eines Jagdgebiets in Thüringen einen aus dem Nachbarrevier beim ihm eingedrungenen Jagdhund absichtlich erschoss, ist ihm für mindestens zwei Jahre der Jagdschein entzogen worden. Der Waidmann sei jagdrechtlich unzuverlässig und habe seine Waffe missbräuchlich verwendet, befand jetzt das Verwaltungsgericht Weimar (Az. 2 K 732/08 We).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, wusste der Revierpächter von der im Nachbarrevier - ohne ihn - stattfindenden Jagd. Trotzdem schoss er gezielt, als er den fremden Hund in seinem Revier erblickte. "Da sich ein erfahrener Jäger wie er bei Jagdhunderassen nur zu gut auskennt, hielt es das Gericht nicht für glaubhaft, dass er den nachbarschaftlichen Jagdhund für ein wilderndes Exemplar gehalten habe", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Vielmehr handle es sich bei dem Abschuss um die "Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Sachbeschädigung". Der verkappte Wilderer hatte offenbar keine Skrupel, trotz der ihm bekannten Verbote während einer in der Nachbarschaft stattfindenden Jagd einen Jagdhund zu erschießen. Das lasse laut Weimarer Richterspruch befürchten, dass er auch später seinen eigenen Interessen gegenüber den Allgemeininteressen an der Einhaltung jagdrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften pflichtwidrig den Vorrang einräumen wird. Ein zugelassener Waidmann müsse aber jederzeit die Gewähr dafür bieten, mit der ihm anvertrauten Waffe und Munition auch in emotionalen Ausnahmesituationen umsichtig und besonnen umzugehen.
Dr.Dietrich Pätzold, Meinestadt24 Ltd & CO K.G. Artikel-ID: 197311, bereits 22871x gelesen. » Kommentar schreiben |