ist eines von 999 Portalen der Meinestadt24 Ltd & CO K.G.

Wetter am Donnerstag, 12.8.2010
wechselnd bewölkt min. 8 °C
max. 23 °C
243° Aktuell*:
18 °C

» mehr Wetter

*Stand: 09.09. 11:00

Suche

  ?

> Nachrichten

Geld & Recht

» Nachrichten-Archiv  
» Nachrichten aus Neckarsulm » Übersicht Geld & Recht
» zurückblättern in Geld & Recht» weiterblättern in Geld & Recht

Münster, 20.01.2010

Anlieger müssen für durchgängig frostsicheren Gehweg zahlen

Richter: Kommune zu notwendiger Modernisierung berechtigt

Klimaerwärmung hin, Klimaerwärmung her: Ein öffentlicher Gehweg in deutschen Landen entspricht nur dann den neuzeitlichen Anforderungen, wenn er durchgängig frostsicher ist. Diese Auffassung hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster vertreten und in einem aktuellen Urteil (Az. 3 K 1923/06) der Straßenbaubehörde das Recht zugestanden, die Kosten für derartige Modernisierungsmaßnahmen auf die entsprechenden Anlieger umzulegen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatten die betroffenen Anwohner gegen den Zahlungsbescheid geklagt, weil sich mit dem ihnen in Rechnung gestellten Umbau an der unzureichenden Erschließung ihres Grundstücks nichts geändert habe: es gäbe noch immer keine Einfahrt und auch kein Eingang seitens der betreffenden Straße, und ein ausreichender Gehweg wäre schon vor der Baumaßnahme vorhanden gewesen. Es handle sich bei dem ganzen Unternehmen nur um eine "Flucht in die Verbesserung", weil der Gehwegausbau nur erfolgt sei, um notwendige Arbeiten an den darunter liegenden Versorgungsleitungen durchzuführen.

Was sich vor Gericht allerdings als Unterstellung herausstellte. Der über 35 Jahre alte Gehweg wies vor dem Ausbau keine durchgängige, den technischen Anforderungen entsprechende ausreichende Frostschutzschicht auf. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme erhielt er eine 20 cm starke Schottertragschicht und 8 cm dicke Betonplatten in einer 3 cm starken Sandsplitt-Bettung. "Nach ständiger Rechtsprechung stellt ein solcher erstmaliger Einbau einer Frostschutzschicht eine beitragsfähige Verbesserung dar, weil hierdurch eine höhere Belastbarkeit und eine geringe Frostanfälligkeit erreicht wird und infolge dessen die Gehwege wesentlich weniger reparaturanfällig und damit sicherer und leichter begehbar sind", erklärt Rechtsanwältin Andrea Fey (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Es ist dabei rechtlich unerheblich, ob der Weg vorher noch in gutem Zustand war, wenn offensichtlich eine - neuzeitlichen Anforderungen entsprechende - Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand erreicht wurde.



Dr.Dietrich Pätzold, Meinestadt24 Ltd & CO K.G.
Artikel-ID: 197323, bereits 13216x gelesen.

» Kommentar schreiben

Andere Meldungen zum Thema

» Fälschlich für tot erklärter Rentner muss Anwalt selbst bezahlen (23.03.2010)

» GEZ-Gebühr bleibt trotz gestohlenem Digital-Receiver Pflicht (23.03.2010)

» Kein Anspruch auf Privat-Poller vor einer Grundstückszufahrt (22.03.2010)

» Krankenschein entlastet nicht von Vorladung in Sozialbehörde (20.01.2010)

» Maßlose Behörde scheitert mit neuer Sondernutzungsabgabe (06.02.2009)

» Impressum | » Kontakt

© 2010 meinestadt24